Prüfung von PSA gegen Absturz
Gemäß der Berufsgenossenschaftlichenregel DGUV Regel 112-198 und DGUV Grundsatz 312-906 ist die PSA gegen Absturz mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen (Befähigte Person) auf ihren einwandfreien Zustand zu prüfen.

Mein Service für Sie:

Sachkundigenprüfung / Revision Ihrer persönlichen Schutzausrüstung

  • Schnelle und sichere Überprüfung und Wartung Ihrer Schutzausrüstung
  • faire Preise
  • kein Versand und dadurch keine Ausfallzeiten sondern Prüfung vor Ort


Ich bin seit 2006 Sachkundiger für die Prüfung von PSA gegen Absturz, die Prüfung Ihrer Absturzausrüstung kann ich kostengünstig bei Ihnen vor Ort vornehmen.



Prüfen von Abseil- und Rettungsgeräten, z.B. Milan von Skylotec



Prüfen von HSG Höhensicherungsgeräten




PSA gegen Absturz prüfen!

Für Gewerbe, Industrie und Feuerwehren überprüfen ich Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Gemäß den Regeln der Berufsgenossenschaft
und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regel 112-198(GUV-G 9102 – Feuerwehr) unterliegt Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) der regelmäßigen Prüf- und Dokumentationspflicht.
Die Prüfung ist von qualifizierten Sachkundigen gemäß
DGUV Grundsatz 312-906 durchzuführen.

Hier mal wieder eine Weiterbildung bei der BG




5 Minuten Zeit für Arbeitssicherheit
 
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Kontakt
 
Tel.: 01792071458 oder 04281/952286
eMail: info@ASG-Home.de
 
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